| Qualität > Reinheitsgebot |
Deutsches Bier - der reine Genuß!
In Deutschland ist mittlerweile seit über 800 Jahren das Bier brauen gesetzlich geregelt. Das Reinheitsgebot ist längst zu einem weltweiten Gütesiegel für die Qualität deutscher Biere geworden.
Die Ursprünge gehen auf das Jahr 1165 zurück, in dem in Augsburg erstmals eine Strafe für den Ausschank von "schlechtem" Bier erlassen wurde. Über 300 Jahre später, 1487, erließ Herzog Albrecht IV. eine Verordnung, die zunächst nur für den Raum München galt und die den Bierpreis einheitlich regelte. Sie besagte, daß "die Maß Winterbier solle ein Pfennig, die Maß Sommerbier zwei Pfennige kosten". Weiterhin hatte jeder Brauer einen sogenannten Brau-Eid zu leisten, wonach er zum Brauen von Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser und keinerlei andere Zutaten verwenden durfte.
1493 erging von Herzog Georg dem Reichen von Bayers-Landshut ein Erlaß, der 1516 auf ganz Bayern ausgedehnt wurde. Dieser ist bekannt als das BAYERISCHE REINHEITSGEBOT. Wie der Brau-Eid schreibt er den Brauern vor, daß keinem Bier etwas anderes zugesetzt werden darf als Gerste, Hopfen und Wasser.
Bis heute sind die Vorschriften des Reinheitsgebotes mit geringfügigen Änderungen im Deutschen Biersteuergesetz enthalten. So finden sich hier neben verschiedenen steuerrechtlichen Verpflichtungen auch Vorgaben, die das Brauen selbst betreffen. So darf z.B. für untergäriges Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Diese Verordnung beinhaltet unter anderem Regelungen für obergärige Biere, wie z.B. Weißbier. So sind für obergärige Biere auch die Verwendung von anderen Getreidemalzen, wie eben Weizenmalzen, erlaubt.
Auch weiterhin können sich Freunde deutscher Biere auf die reinen Zutaten verlassen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. März 1987 dürfen zwar aufgrund der Regelungen des freien Warenverkehrs innerhalb Europas, auch in Deutschland solche Biere verkauft werden, die nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt sind und andere Rohstoffe - wie etwa Mais, Reis oder Hirse enthalten. Diese müssen jedoch eindeutig gekennzeichnet werden. Wenn Sie aber beim Kauf von Bier einfach auf das Gütesiegel "gebraut nach dem Reinheitsgebot" achten, ist Ihnen reiner Biergenuß garantiert!
Die Ursprünge gehen auf das Jahr 1165 zurück, in dem in Augsburg erstmals eine Strafe für den Ausschank von "schlechtem" Bier erlassen wurde. Über 300 Jahre später, 1487, erließ Herzog Albrecht IV. eine Verordnung, die zunächst nur für den Raum München galt und die den Bierpreis einheitlich regelte. Sie besagte, daß "die Maß Winterbier solle ein Pfennig, die Maß Sommerbier zwei Pfennige kosten". Weiterhin hatte jeder Brauer einen sogenannten Brau-Eid zu leisten, wonach er zum Brauen von Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser und keinerlei andere Zutaten verwenden durfte.
1493 erging von Herzog Georg dem Reichen von Bayers-Landshut ein Erlaß, der 1516 auf ganz Bayern ausgedehnt wurde. Dieser ist bekannt als das BAYERISCHE REINHEITSGEBOT. Wie der Brau-Eid schreibt er den Brauern vor, daß keinem Bier etwas anderes zugesetzt werden darf als Gerste, Hopfen und Wasser.
Bis heute sind die Vorschriften des Reinheitsgebotes mit geringfügigen Änderungen im Deutschen Biersteuergesetz enthalten. So finden sich hier neben verschiedenen steuerrechtlichen Verpflichtungen auch Vorgaben, die das Brauen selbst betreffen. So darf z.B. für untergäriges Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Diese Verordnung beinhaltet unter anderem Regelungen für obergärige Biere, wie z.B. Weißbier. So sind für obergärige Biere auch die Verwendung von anderen Getreidemalzen, wie eben Weizenmalzen, erlaubt.
Auch weiterhin können sich Freunde deutscher Biere auf die reinen Zutaten verlassen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. März 1987 dürfen zwar aufgrund der Regelungen des freien Warenverkehrs innerhalb Europas, auch in Deutschland solche Biere verkauft werden, die nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt sind und andere Rohstoffe - wie etwa Mais, Reis oder Hirse enthalten. Diese müssen jedoch eindeutig gekennzeichnet werden. Wenn Sie aber beim Kauf von Bier einfach auf das Gütesiegel "gebraut nach dem Reinheitsgebot" achten, ist Ihnen reiner Biergenuß garantiert!




